Vorsorgevollmachten

Wenn Sie von einer Betreuungsverfügung Abstand nehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Darin bestimmen Sie eine Person ihres eigenen Vertrauens, für Sie als Bevollmächtigter eingesetzt zu werden. Dieser wird im Gegensatz zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt, sondern kann im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln.

Eine Vorsorgevollmacht ist so lange gültig, bis Sie widerrufen wird. Achten Sie darauf, dass Sie die Verfügung ändern, wenn Sie Ihre frühere Entscheidung revidieren möchten.

Bevollmächtigte werden im Gegensatz zu einem Betreuer nicht durch das Vormundschaftsgericht kontrolliert.

Bei der Formulierung einer Vorsorgevollmacht stehen sehr viele Vorschläge verschiedenster Anbieter zur Verfügung. Wir empfehlen die Broschüre des Landes Bremen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, die Sie hier als Pdf-Datei herunterladen können.


Vollmachten und Verfügungen Land Bremen (PDF)