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Vorsorgevollmachten Wenn Sie von einer
Betreuungsverfügung Abstand nehmen möchten, haben Sie die
Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Darin bestimmen
Sie eine Person ihres eigenen Vertrauens, für Sie als
Bevollmächtigter eingesetzt zu werden. Dieser wird im Gegensatz
zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt, sondern kann im
Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den
Vollmachtgeber handeln. Eine Vorsorgevollmacht ist so lange
gültig, bis Sie widerrufen wird. Achten Sie darauf, dass Sie die
Verfügung ändern, wenn Sie Ihre frühere Entscheidung
revidieren möchten. Bevollmächtigte werden im Gegensatz zu einem Betreuer nicht durch das Vormundschaftsgericht kontrolliert. Bei der Formulierung einer Vorsorgevollmacht stehen sehr viele Vorschläge verschiedenster Anbieter zur Verfügung. Wir empfehlen die Broschüre des Landes Bremen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, die Sie hier als Pdf-Datei herunterladen können. |
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