Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Gelder für den bundesweiten Aufbau der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) bereitgestellt. Sie ist Bestandteil des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das die Leistungen der Eingliederungshilfe neu regelt.
Ziel der EUTB® ist es, Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen darin zu bestärken, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, auf eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können. Der Gesetzgeber gibt dabei der Beratungsmethode des „Peer Counceling“, Betroffene beraten Betroffene, einen hohen Stellenwert.
Die Beratung erfolgt unabhängig von Rehabilitationsträgern und tritt neben deren gesetzliche Beratungspflicht. Weiterführende Informationen zu EUTB® finden Sie auf www.Teilhabeberatung.de.
Im Land Bremen bieten sechs Organisationen unabhängige ergänzende Teilhabeberatung an. Dies sind der Betreuungsverein Bremerhaven, der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen, die LAG Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen, der Landesverband der Gehörlosen, Hand zu Hand und SelbstBestimmt Leben.