Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Sie bestimmen darin eine Person, die von dem zuständigen Bereuungsgericht bestellt wird.
Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn das Gericht die Voraussetzungen (§ 1896 BGB) bestätigt hat.
Der bestellte Betreuer wird im Gegensatz zu einem Bevollmächtigten von dem Gericht kontrolliert und kann bestimmte Rechtshandlungen nicht ohne einer gerichtlichen Genehmigung durchführen.