Betreuungsverein Bremerhaven e.V.
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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Vollmachtnehmer), alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.  Sie gilt in der Regel, wenn der Vollmachtgeber nicht in der Lage ist, eigenverantwortliche  Entscheidungen zu treffen. Wenn nichts anderes geregelt ist, kann sie u. U. eine sofortige Wirkung haben.

 

Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

 

Bitte bedenken Sie, dass ein Bevollmächtigter, im Gegensatz zu einem rechtlichen Betreuer, keiner geregelten Kontrolle Dritter z. B. des zuständigen Betreuungsgerichtes untersteht. Er/sie kann weitgehend frei Handeln.

 

Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten findet sich in § 165 ff. BGB, das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem  in § 662 ff. BGB.

Formular Vorsorgevollmacht BV BHV
Formular einer Vorsorgevollmacht des Betreuungsvereins Bremerhaven e.V.
Vorsorgevollmacht Betreuungsverein 2020.[...]
PDF-Dokument [105.6 KB]

 

Bitte beachten Sie:

Vorsorgevollmachten müssen grundsätzlich nicht von einem Notar verfasst und beglaubigt werden. Sie sind auch gültig, wenn sie diese mit Hilfe eines Formulars erstellt oder frei formuliert haben. Wichtig ist aber, dass sie von ihnen persönlich unterschrieben wurde.

 

Die Bemühungen eines Notars können schnell einige hundert Euro Gebühren verursachen. Die „Kanzleiveranstaltungen“ dienen also nicht einzig der Aufklärung, sondern bedeuten eine nicht unerhebliche Einnahmequelle.

 

Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, ihre Vollmacht bei der Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen. Das kostet lediglich eine Gebühr von etwa 10 Euro.

 

Dazu gibt es aber eine Ausnahme: Sollten Sie über Grund- und Hausbesitz verfügen und die Vollmacht hierzu Regelungen zulassen, ist die Hilfe eines Notars zu empfehlen.

 

Um eine vorsorgende Vollmacht im Bedarfsfall auch wirksam werden zu lassen, können sie diese bei der Bundesnotarkammer hinterlegen. Nutzen Sie bitte dafür die folgenden Formulare;

Eintragung einer Vorsorgevollmacht
Mit diesem Formular können Sie den Eintrag einer Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer beantragen.
Eintragung einer Vorsorgevollmacht.pdf
PDF-Dokument [206.2 KB]
Eintragung eines Bevollmächtigten
Mit diesem Formular beantragen sie den Eintrag eines Bevollmächtigten bei der Bundesnotarkammer.
Eintragung eines Bevollmächtigten.pdf
PDF-Dokument [204.0 KB]

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